Für viele Menschen ist die Natur ein wichtiger Lebensbereich um Entspannung, Erholung und Bewegung zu finden. Nicht nur Wanderer, Erholungssuchende und Sportler suchen diesen Lebensraum auf, sondern ganz besonders auch viele Hundebesitzer und ihre vierbeinigen Freunde.
Gerade die Forstverwaltung kann das gut verstehen und wünscht allen Erholungssuchenden unbeschwerte Stunden in der freien Natur.
Leider werden aber durch streunende und wildernde Hunde immer wieder Wildtiere verletzt oder getötet. Auch für die übrigen Erholungssuchenden ist es zumindest ein großer Schreck, wenn plötzlich ein Hund vor ihnen steht
Deshalb unsere eingehende Bitte: Beachten Sie die Regeln für das Führen von Hunden in Wald und Feld!
Wenn sich jeder an die nachfolgenden Grundsätze hält, ist ein friedliches und vertrauensvolle Miteinander aller Interessensgruppen gewährleistet.
Im Wald(Landesforstgesetz)
Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist in NRW auf eigene Gefahr gestattet.
Ausdrücklich verboten ist u.a. das Betreten von
- Forstkulturen
- Forstdickungen
- Holzeinschlagsflächen
- forstwirtschaftlichen und jagdlichen Einrichtungen